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 | Jagd & Naturschutz |
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Deutsche Waidgerechtigkeit
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Unter Deutscher Weidgerechtigkeit versteht man die sittliche, vornehmlich auf Selbstzucht beruhende, Einstellung des Jägers.
§ 1 Absatz 3 BJagdG, verpflichtet die Jäger zur Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze Deutscher Weidgerechtigkeit.
* zum Wild, indem er die Grundkenntnisse der Jagdkunde und die Hege und angemessene Erhaltung des Wildes voranstellt; * zum Jagen, indem er unbeherrschtes Töten vermeidet, dem Wild Qualen erspart und die Beute ordentlich behandelt, kein Tier auf ein anderes hetzt (§ 17 Tierschutzgesetz), das Kulturgut wahrt und überlieferten Brauch einhält;
* zum Mitjäger, indem er ihm kameradschaftlich und hilfsbereit gegenüber steht und
* zur Gesellschaftsjagd, indem er ihr aufgeschlossen begegnet und seine jagdliche Tätigkeit in den Rahmen zeitgemäßer Erfordernisse stellt. Das tötet, was er Ansprechen kann. Heute starke Ausrichtung auf der Grundlage ökologischer Erkenntnisse und den Belangen des Tier-, und Naturschutzes, VSG 4.4 Jagd.
Wer einen Verzicht auf die Bindung an die Grundsätze de Deutschen Weidgerechtigkeit das Wort redet, muss sich im Klaren sein, dass hierdurch in erster Linie die tierschutzrechtlichen ²;Errungenschaften der modernen Jagd zur Disposition gestellt werden.
²;Johannes Dietlein, Jagdrecht von A bis Z, BLV, 2003
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Naturschutz
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Meine Meinung
Wir stehen mit den gesetzlichen formulierten Aussagen der Naturschutzgesetzgebung auf Du und Du.
Es ist uns Verpflichtung und moralischer Antrieb die Gesamtheit der Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung ihrer Lebensgemeinschaften- die Sicherung von Landschaften und Landschaftsteilen mit zu verantworten.
Die Jagd, so wie wir sie ausüben, schließt den Tierschutz mit ein. Wir wollen deutlich machen, dass Jagd den Nautrschutz mit einbezieht.
Bei unseren persönlichen Entscheidungen bietet aber der Naturschutz einen sicheren Rahmen, so dass ein gesetzestreuer Läger immer ein guter Naturschützer sein kann.
A. Schüler Beisitzer
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Naturschutz
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Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen wird angestrebt. Der Naturhaushalt soll als Lebensgrundlage des Menschen und aufgrund des eigenen Wertes der Natur geschützt werden.
Ziele des Naturschutzes Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Er ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. In der Schweiz wird es durch die Verfassung Art. 78 und das auf den Verfassungsartikel basierende Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) geregelt. Viele Menschen, die im Naturschutz arbeiten oder dessen Arbeit unterstützen, verbinden damit auch weitergehende Erwartungen und Motive, die sich aus der geistesgeschichtlichen Herkunft des Naturschutzes ergeben. Dazu gehören z. B. ethische Gründe (Tierschutz) oder emotionale (Heimatverbundenheit). Obwohl ohne die Motivationen dieser Menschen sehr viel weniger praktische Naturschutzarbeit geleistet würde, bleiben sie in diesem, auf den öffentlichen Naturschutz konzentrierten Artikel außer Betracht. Aus dem Wissen heraus, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft fatale und katstastrophale Folgen für den Siedlungsstandort, die Gesundheit und die Nahrungsmittelerzeugung des Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.
Schutzgüter des Naturschutzes Zum Naturhaushalt gehören abiotische, biotische Bestandteile des Naturhaushaltes, sowie deren Wechselwirkungen. Als "abiotisch" werden Böden, Gewässer, Klima und Luft und Biotope gesehen. "Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation. Wechselwirkungen laufen zwischen den Bestandteilen als komplizierte Interaktionen ab (Landschaftsökologie). Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems des Naturhaushaltes sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Menschen haben. Funktionen des Naturhaushaltes für den Menschen sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), Erholung, Gesundheit.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Naturlandschaften, Naturdenkmäler u. a. Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren: Bodenschutz, Mikroklima, Luftreinhaltung und Lärmschutz, sowie anderen potenziell schädlichen Einflüssen wie Licht, Bewegung; Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen etc. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb menschlicher Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.
Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet. Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Ländern auf nationaler Ebene verankert. Innerhalb der Europäischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z. B. Natura 2000, oder auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die indirekt große Auswirkungen auf den Naturschutz haben wird).
Rechtliche Instrumente des Naturschutzes
In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur eine Kompetenz zur Rahmengesetzgebung, aufgrund derer er das Bundesnaturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landesnaturschutzgesetze, die das früher als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst haben. Hinzu kommen zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europäischen Union. Die zentrale wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz ist das Bundesamt für Naturschutz.
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